Hier sehen sie alle aktuellen Gesetze und die Verfassung
Verfassung des Staates Ascaaron
I. Grund- und
Bürgerrechte
1. Artikel
Jeder Bürger Ascaarons
ist gleichberechtigt, gleich welcher Herkunft, Religion, Hautfarbe, welchen
Geschlecht oder welcher Abstammung.
2. Artikel
Jeder Bürger Ascaarons
hat das Recht auf Leben.
3. Artikel
Jeder Bürger Ascaarons
hat das Recht auf Bildung, Wohnung und Nahrung.
4. Artikel
Jeder Bürger Ascaarons
hat das Recht auf Schutz der eigenen Person.
5. Artikel
Jeder Bürger Ascaarons
hat die Möglichkeit, den Dienst der ascaaronischen Gerichte in Anspruch zu
nehmen.
6. Artikel
Jeder Bürger Ascaarons
kann sich im ganzen Staatsgebiet frei bewegen. Er kann leben und arbeiten, wo
er will.
7. Artikel
Jeder Bürger Ascaarons
kann einen Verein, ein Unternehmen oder eine Partei gründen.
II. Bürgerpflichten
1. Artikel
Jeder Bürger muss sich
an die Gesetze und Vorschriften des Staates Ascaaron halten. Dies gilt auch
für ausländische Besucher.
2. Artikel
Jeder Bürger Ascaarons
kann für eine Woche zum Wehrdienst herangezogen werden.
3. Artikel
Wehrdienstverweigerung
wird bestraft.
III. Wahlen
1. Artikel
Alle Wahlen sind
freiwillig und geheim.
2. Artikel
Wahlberechtigt sind
nur jene Bürger, die die ascaaronische Staatsbürgerschaft länger als eine
Woche besitzen.
IV. Der Landesrat
und die Regierung
1. Artikel
Der Landesrat ist das
Parlament Ascaarons. Es besteht aus allen wahlberechtigten Bürgern.
2. Artikel
Der
Landesratsvorsitzende ist Staatsoberhaupt Ascaarons. Er wird vom Landesrat mit
Stimmenmehrheit für drei Monate gewählt.
3. Artikel
Der
Landesratsvorsitzende leitet die Regierungsgeschäfte und vertritt Ascaaron
nach außen. Er kann zu seiner Unterstützung für bestimmte Fachbereiche
Landesbeauftragte berufen, die dem Landesrat angehören müssen.
4. Artikel
Der Landesrat kann
seinen Vorsitzenden während seiner Amtszeit nur absetzen, indem er mit
Stimmenmehrheit einen Nachfolger wählt.
V. Gesetzgebung und
Verfassungsänderung
1. Artikel
Die Gesetze werden vom
Landesrat mit Stimmenmehrheit beschlossen.
2. Artikel
Gesetzeseingaben
können von allen Landesratsmitgliedern gemacht werden.
3. Artikel
Die Verfassung kann
nur mit Dreiviertelmehrheit im Landesrat geändert werden.
VI. Die
Staatsbeamten
1. Artikel
Staatsbeamte sind alle
Bediensteten des Staates Ascaaron mit Ausnahme der einfachen Mitglieder des
Landesrates.
2. Artikel
Die Staatsbeamten
werden vom Landesratsvorsitzenden ernannt, falls er nicht andere Stellen mit
der Ernennung betraut hat.
3. Artikel
Alle Staatsbeamten
müssen im Sinne des Staates Ascaaron handeln.und dürfen Ascaaron nicht in
Misskredit bringen.
4. Artikel
Hält sich ein
Staatsbeamter nicht an die Gesetze, kann er vom Landesratsvorsitzenden oder in
dessen Auftrag entlassen werden.
VII.
Einreisebestimmungen
1. Artikel
Alle Menschen können
in Ascaaron einreisen. Dies gilt nicht für international gesuchte
Schwerverbrecher und Kriegsverbrecher.
2. Artikel
Dauerhaftes
Aufenthaltsrecht ohne Erwerb der Staatsbürgerschaft erhalten nur Asylanten. Um
Asyl zu bekommen, muss der Antragsteller sein altes Heimatland und die Gründe
der Flucht angeben.
3. Artikel
Die Staatsbürgerschaft
bekommt ein anerkannter Asylant nach frühestens einer Woche.
VIII. Das Militär
1. Artikel
Die Pflicht des
Militärs ist es, im Falle eines bewaffneten Angriffs auf ascaaronisches
Staatsgebiet den Staat mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen.
2. Artikel
Im Falle einer
Katastrophe muss das Militär umgehend Hilfsmaßnahmen einleiten, wenn es
angefordert wird.
3. Artikel
Im Falle eines Kriegs
können alle Bürger eingezogen werden, die nicht anderweitig an kriegswichtigen
Projekten arbeiten.
IX.
Strafrechtsbestimmungen
1. Artikel
Alle Arten von
extremistischen Parteien oder Vereinen sind verboten.
2. Artikel
Die Beleidigung und
Bedrohung anderer Bürger ist verboten.
3. Artikel
Extremistische
Äußerungen, Signaturen und Forenbeiträge sind verboten.
Steuergesetz
1.Allgemeines
§1.Jeder Bürger Ascaarons muß pro Monat 50CRON an
Steuern zahlen(darin enthalten sind
Mehrwertsteuer,Arbeitlosenversicherung,Sozialversicherung,Pensionsversicherung).
§2.Die Steuer wird jeden 1. des Monats vom Konto
abgezogen.
2.Privatpersonen
§1.Privatpersonen
müßen nur die 50CRON Steuer pro Monat bezahlen.
§2.Bei nicht bezahlung der Steuer,Grund:noch keinen
Lohn erhalten,zurzeit kein Geld,kann dass Geld bis spät. 1 Woche nach dem
Zahlungstermin nachgezahlt werden.
§3.Bei nicht einhaltung der Frist oder verweigerung
der Steuerzahlung wird Anklage erhoben und die Person wird gerichtlich
gehandet.
3.Unternehmen
§1.Jedes unternehmen muss zusätzlich zu den
normalen Steuern noch 100CRON unternehmenssteuer bezahlen.
§2.Jedes Unternehmen muss beim Verkauf seiner
Produkte 10% Mehrwertsteuer zum Preis hinzuverechnen.
4.Steuerfreiheit
§1.Steuerfreiheit erhalten nur Strafgefangene.
Arbeitsgesetz
1.Rechte des Arbeitnehmers
§1.Der Arbeitnehmer hat das Recht auf ein regelmäßiges Einkommen.
§2.Der Arbeitnehmer hat anspruch auf 3 Wochen
bezahlten Urlaub pro Jahr.
§3.Der Arbeitnehmer darf im Falle eines Unfalls
oder einer Erkrankung vom Arbeitgeber nicht gekündigt werden.
§4.Der Arbeitnehmer hat im Falle einer Kündigung
anspruch auf arbeitslosengeld das ihm monatl ausbezahlt wird.Dieses
Arbeitslosengeld wird aber pro Manot um 20% gekürzt.
2.Pflichten des
Arbeitnehmers
§1.Der Arbeitnehmer
muss jeden Monat 100CRON an das Arbeitsamt,das Amt für Soziales und den Staat
zahlen.
§2.Der Arbeitnehmer muss beim Arbeitsamt angemeldet
sein.
3.Pflichten des
Arbeitgebers
§1.Der Arbeitgeber muss allen Arbeitern jeden
Monatsersten einen mindestlohn von 1200CRON,der Lohn kann jedoch auch höher
liegen,auf das Konto ausbezahlen.
§2.Der Arbeitgeber muss jedem Arbeiter im Falle
eines Unfalls oder einer erkrankung den Lohn weiterhin ausbezahlen.
§3.Der Arbeitgeber darf seine Arbeiter nur unter
Angabe eines Grundes kündigen.
4.Rechte des
Arbeitgebers
§1.Der Arbeitgeber
darf den Lohn der Arbeiter bestimmen,dieser darf nicht unter dem gesetzl.
mindestlohn von 1200CRON liegen.
§2.Der Arbeitgeber muss jeden Arbeiter beim
Arbeitsamt anmelden.
5.Nichteinhaltung der
oben genannten Punkte
§1.Die Verletzung einer der obigen Punkte wird mit
einer Strafe von 5000CRON Strafgeld bis hin zu 6 Monaten Gefängniss verurteilt.
§2.Der obige Punkt gilt für Arbeitnehmer sowie für
Arbeitgeber.
Alle Inhalte dieser Seite sind frei erfunden. Die Republik
Ascaaron ist eine Micronation. Reale Ansprüche werden nicht erhoben.
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