Hier sehen sie alle aktuellen Gesetze und die Verfassung

Verfassung des Staates Ascaaron

I. Grund- und Bürgerrechte

1. Artikel
Jeder Bürger Ascaarons ist gleichberechtigt, gleich welcher Herkunft, Religion, Hautfarbe, welchen Geschlecht oder welcher Abstammung.

2. Artikel
Jeder Bürger Ascaarons hat das Recht auf Leben.

3. Artikel
Jeder Bürger Ascaarons hat das Recht auf Bildung, Wohnung und Nahrung.

4. Artikel
Jeder Bürger Ascaarons hat das Recht auf Schutz der eigenen Person.

5. Artikel
Jeder Bürger Ascaarons hat die Möglichkeit, den Dienst der ascaaronischen Gerichte in Anspruch zu nehmen.

6. Artikel
Jeder Bürger Ascaarons kann sich im ganzen Staatsgebiet frei bewegen. Er kann leben und arbeiten, wo er will.

7. Artikel
Jeder Bürger Ascaarons kann einen Verein, ein Unternehmen oder eine Partei gründen.

II. Bürgerpflichten

1. Artikel
Jeder Bürger muss sich an die Gesetze und Vorschriften des Staates Ascaaron halten. Dies gilt auch für ausländische Besucher.

2. Artikel
Jeder Bürger Ascaarons kann für eine Woche zum Wehrdienst herangezogen werden.

3. Artikel
Wehrdienstverweigerung wird bestraft.

III. Wahlen

1. Artikel
Alle Wahlen sind freiwillig und geheim.

2. Artikel
Wahlberechtigt sind nur jene Bürger, die die ascaaronische Staatsbürgerschaft länger als eine Woche besitzen.

IV. Der Landesrat und die Regierung

1. Artikel
Der Landesrat ist das Parlament Ascaarons. Es besteht aus allen wahlberechtigten Bürgern.

2. Artikel
Der Landesratsvorsitzende ist Staatsoberhaupt Ascaarons. Er wird vom Landesrat mit Stimmenmehrheit für drei Monate gewählt.

3. Artikel
Der Landesratsvorsitzende leitet die Regierungsgeschäfte und vertritt Ascaaron nach außen. Er kann zu seiner Unterstützung für bestimmte Fachbereiche Landesbeauftragte berufen, die dem Landesrat angehören müssen.

4. Artikel
Der Landesrat kann seinen Vorsitzenden während seiner Amtszeit nur absetzen, indem er mit Stimmenmehrheit einen Nachfolger wählt.

V. Gesetzgebung und Verfassungsänderung

1. Artikel
Die Gesetze werden vom Landesrat mit Stimmenmehrheit beschlossen.

2. Artikel
Gesetzeseingaben können von allen Landesratsmitgliedern gemacht werden.

3. Artikel
Die Verfassung kann nur mit Dreiviertelmehrheit im Landesrat geändert werden.

VI. Die Staatsbeamten

1. Artikel
Staatsbeamte sind alle Bediensteten des Staates Ascaaron mit Ausnahme der einfachen Mitglieder des Landesrates.

2. Artikel
Die Staatsbeamten werden vom Landesratsvorsitzenden ernannt, falls er nicht andere Stellen mit der Ernennung betraut hat.

3. Artikel
Alle Staatsbeamten müssen im Sinne des Staates Ascaaron handeln.und dürfen Ascaaron nicht in Misskredit bringen.

4. Artikel
Hält sich ein Staatsbeamter nicht an die Gesetze, kann er vom Landesratsvorsitzenden oder in dessen Auftrag entlassen werden.

VII. Einreisebestimmungen

1. Artikel
Alle Menschen können in Ascaaron einreisen. Dies gilt nicht für international gesuchte Schwerverbrecher und Kriegsverbrecher.

2. Artikel
Dauerhaftes Aufenthaltsrecht ohne Erwerb der Staatsbürgerschaft erhalten nur Asylanten. Um Asyl zu bekommen, muss der Antragsteller sein altes Heimatland und die Gründe der Flucht angeben.

3. Artikel
Die Staatsbürgerschaft bekommt ein anerkannter Asylant nach frühestens einer Woche.

VIII. Das Militär

1. Artikel
Die Pflicht des Militärs ist es, im Falle eines bewaffneten Angriffs auf ascaaronisches Staatsgebiet den Staat mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen.

2. Artikel
Im Falle einer Katastrophe muss das Militär umgehend Hilfsmaßnahmen einleiten, wenn es angefordert wird.

3. Artikel
Im Falle eines Kriegs können alle Bürger eingezogen werden, die nicht anderweitig an kriegswichtigen Projekten arbeiten.

IX. Strafrechtsbestimmungen

1. Artikel
Alle Arten von extremistischen Parteien oder Vereinen sind verboten.

2. Artikel
Die Beleidigung und Bedrohung anderer Bürger ist verboten.

3. Artikel
Extremistische Äußerungen, Signaturen und Forenbeiträge sind verboten.


 Steuergesetz

1.Allgemeines

§1.Jeder Bürger Ascaarons muß pro Monat 50CRON an Steuern zahlen(darin enthalten sind Mehrwertsteuer,Arbeitlosenversicherung,Sozialversicherung,Pensionsversicherung).

§2.Die Steuer wird jeden 1. des Monats vom Konto abgezogen.

2.Privatpersonen

§1.Privatpersonen müßen nur die 50CRON Steuer pro Monat bezahlen.

§2.Bei nicht bezahlung der Steuer,Grund:noch keinen Lohn erhalten,zurzeit kein Geld,kann dass Geld bis spät. 1 Woche nach dem Zahlungstermin nachgezahlt werden.

§3.Bei nicht einhaltung der Frist oder verweigerung der Steuerzahlung wird Anklage erhoben und die Person wird gerichtlich gehandet.

3.Unternehmen

§1.Jedes unternehmen muss zusätzlich zu den normalen Steuern noch 100CRON unternehmenssteuer bezahlen.

§2.Jedes Unternehmen muss beim Verkauf seiner Produkte 10% Mehrwertsteuer zum Preis hinzuverechnen.

4.Steuerfreiheit

§1.Steuerfreiheit erhalten nur Strafgefangene.

 

Arbeitsgesetz

 

1.Rechte des Arbeitnehmers

§1.Der Arbeitnehmer hat das Recht auf ein regelmäßiges Einkommen.

§2.Der Arbeitnehmer hat anspruch auf 3 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr.

§3.Der Arbeitnehmer darf im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung vom Arbeitgeber nicht gekündigt werden.

§4.Der Arbeitnehmer hat im Falle einer Kündigung anspruch auf arbeitslosengeld das ihm monatl ausbezahlt wird.Dieses Arbeitslosengeld wird aber pro Manot um 20% gekürzt.

2.Pflichten des Arbeitnehmers

§1.Der Arbeitnehmer muss jeden Monat 100CRON an das Arbeitsamt,das Amt für Soziales und den Staat zahlen.

§2.Der Arbeitnehmer muss beim Arbeitsamt angemeldet sein.

3.Pflichten des Arbeitgebers

§1.Der Arbeitgeber muss allen Arbeitern jeden Monatsersten einen mindestlohn von 1200CRON,der Lohn kann jedoch auch höher liegen,auf das Konto ausbezahlen.

§2.Der Arbeitgeber muss jedem Arbeiter im Falle eines Unfalls oder einer erkrankung den Lohn weiterhin ausbezahlen.

§3.Der Arbeitgeber darf seine Arbeiter nur unter Angabe eines Grundes kündigen.

4.Rechte des Arbeitgebers

§1.Der Arbeitgeber darf den Lohn der Arbeiter bestimmen,dieser darf nicht unter dem gesetzl. mindestlohn von 1200CRON liegen.

§2.Der Arbeitgeber muss jeden Arbeiter beim Arbeitsamt anmelden.

5.Nichteinhaltung der oben genannten Punkte

§1.Die Verletzung einer der obigen Punkte wird mit einer Strafe von 5000CRON Strafgeld bis hin zu 6 Monaten Gefängniss verurteilt.

§2.Der obige Punkt gilt für Arbeitnehmer sowie für Arbeitgeber.

Alle Inhalte dieser Seite sind frei erfunden. Die Republik Ascaaron ist eine Micronation. Reale Ansprüche werden nicht erhoben.


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